Was macht eigentlich eine wissenschaftliche Arbeit aus?

Am 25. Januar 2021 begann für die Schüler*innen die Bearbeitungszeit für ihre Facharbeiten. In diesen werden sie sieben Wochen lang Themen an der Schnittstelle zwischen Naturwissenschaften und Rechtswissenschaft unter Einbeziehung weiterer Disziplinen näher untersuchen und Antworten zum Beispiel auf die folgenden Fragen suchen:

  • Führt das Pariser Klimaschutzabkommen zu mehr Klimagerechtigkeit?
  • Wie ist die sog. Aarhus-Konvention entstanden, und wie steht es um ihre Umsetzung in Deutschland?
  • Welche Rolle spielt die Elektromobilität im Kampf gegen den Klimawandel – Kann Deutschland hier von Norwegen lernen?
  • Kann die Brennstoffzelle konventionelle Verbrenner flächendeckend ablösen?
  • Wie wirkt sich der Tourismus auf den Klimawandel aus?
  • Wie hat sich unsere Mobilität in Zeiten der Pandemie entwickelt?
  • Wie beeinflussen sich der Klimawandel und die Wälder gegenseitig?
  • Wie wirkt sich der Anstieg des Meeresspiegels auf Inselstaaten und Küstenregionen aus? 
  • Welchen Beitrag können Tiny Houses zum Klimaschutz leisten?

Zur Vorbereitung fanden im Januar zwei Veranstaltungen zur Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten statt – aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation erneut als Videokonferenzen. 

Zunächst konnten die Schüler*innen an dem vom YLAB – Geisteswissenschaftliches Schülerlabor der Georg-August-Universität Göttingen angebotenen Intensivtutorium Facharbeit „Wissenschaftliches Schreiben“ teilnehmen, das von einer Studentin durchgeführt wurde.

Zu Beginn des Kurses wurde darüber gesprochen, was das Ziel einer Facharbeit ist. Im Anschluss hieran sammelten die Schüler*innen über das interaktive Online-Programm AnswerGarden, was sie unter wissenschaftlichem Arbeiten verstehen. Ausgehend hiervon wurden die wesentlichen Standards des wissenschaftlichen Arbeitens ermittelt und Systematik, Objektivität, Eigenständigkeit sowie Präzision als wesentliche Charakteristika wissenschaftlichen Arbeitens erläutert. 

Der nächste Teil des Kurses widmete sich dem Zeitmanagement während der Facharbeit. Die Schüler*innen konnten via Zoom in eine Tabelle eintragen, wie viel Prozent sie von ihrer Zeit für welchen Arbeitsphase verwenden würden. Als relevante Phasen einer Facharbeit wurden unter anderem die Informations- und Materialsammlung, die Entwurfsphase, die Ausformulierung, die Korrekturphase und eine zeitliche Reserve genannt. Im anschließenden Vergleich der Ergebnisse konnten die Schüler*innen große Übereinstimmungen mit der vom YLAB vorgeschlagenen idealen Zeiteinteilung feststellen.

Im Hauptteil des Kurses standen der Aufbau einer Facharbeit und ihre Bestandteile im Fokus (Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Einleitung, Hauptteil, Zusammenfassung, Literaturverzeichnis, Eigenständigkeitserklärung). Hierbei wurden insbesondere die jeweiligen Funktionen der Einleitung, des Hauptteils, der Zusammenfassung und des Literaturverzeichnisses näher beleuchtet. Die Kursleiterin betonte, wie wichtig ein stets erkennbarer roter Faden sei, und gab Tipps, wie ein solcher durch die Arbeit hindurch gewährleistet werden kann. Ausgehend vom Literaturverzeichnis wurden verschiedene Literaturgattungen voneinander abgegrenzt. Die Schüler*innen erläuterten zusammen mit der Kursleiterin, was Monographien, Sammelbände, Aufsätze in Sammelbänden und Aufsätze in Zeitschriften voneinander unterscheidet und wie diese in das Literaturverzeichnis aufzunehmen sind. Hierzu erhielten die Schüler*innen eine anschauliche Übersicht. Sie hatten die Aufgabe, den Unterschied zwischen Primär- und Sekundärliteratur zu erklären. Außerdem wurde der Unterschied zwischen direkten und indirekten Zitaten erläutert und wie diese im Text zu zitieren sind. Auch zum Zitieren unter Verwendung von Fußnoten wurde den Schüler*innen noch ein Merkblatt zur Verfügung gestellt. Das Gelernte konnten die Schüler*innen an drei verschiedenen Beispielen üben. Die Kursleiterin gab außerdem noch einige Hinweise zum Stil einer wissenschaftlichen Arbeit, zur Verwendung von Konjunktionen sowie zur Vermeidung von Pleonasmen und Füllwörtern. Zum Abschluss dieses Teils konnten die Schüler*innen ihr Wissen durch ein Quiz überprüfen.

Der letzte Teil widmete sich dem Ablauf einer Recherche. Die Kursleiterin behandelte sowohl die Internetrecherche als auch die über die verschiedenen Angebote der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen mögliche Literaturrecherche. Zur Internetrecherche wurde gezeigt, wie man die online-Suche durch Setzen von Zeichen (+, -, und, oder) verfeinern kann. Dies wurde am Beispiel des Facharbeitsthemas einer Schülerin zu Tiny Houses veranschaulicht. Als Ergänzungen zur Recherche über Google wurden die Seiten base-search.net und Metager.de vorgestellt. In einer Gruppenübung bewerteten die Schüler*innen, ob sich verschiedene Webseiten zum Zitieren in wissenschaftlichen Arbeiten eignen, und arbeiteten hierfür geeignete Kriterien heraus (Betreiber, Aktualität, Existenz von Belegen, Objektivität). Der Fokus der Einführung in die Literaturrecherche der SUB lag auf den Funktionen des Göttinger Universitätskatalogs (GUK). Die Kursleiterin erläuterte etwa, wie die Suche durch eine Beschränkung auf einzelne Wörter, ausgewählte Teilbibliotheken oder bestimmte Quellenarten präzisiert werden kann.

Und welche Besonderheiten gelten bei einer rechtswissenschaftlichen Arbeit?

Eine Woche nach dem online-Kurs im YLAB erhielten die Schüler*innen von Frau Dr. Sabine Hohmann-Fricke vom EDV-Zentrum der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen dann noch eine Einführung in die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens in der Rechtswissenschaft. 

Zu Beginn sollten die Schüler*innen ihren aktuellen Wissensstand einschätzen: Kennen sie sich mit der relevanten Literatur aus? Können sie zwischen den verschiedenen Arten von Quellen unterscheiden? Haben sie schon jetzt ausreichend Literatur gesammelt? Wie vertraut sind ihnen die formalen Kriterien einer wissenschaftlichen Arbeit? 

Zunächst stellte Frau Hohmann-Fricke verschiedene juristische Quellen vor: Gesetze,  Rechtsprechung, Lehrbücher, Monographien, Kommentare und Zeitschriften. Die Schüler*innen erfuhren unter anderem, wo sie Gesetze online finden können. Außerdem lernten sie die Bedeutung von (höchst)richterlichen Entscheidungen kennen. Zum Auffinden maßgeblicher Gerichtsentscheidungen stellte ihnen Frau Hohmann-Fricke ebenfalls einschlägige online-Seiten vor. Um den Schüler*innen die Suche zu vereinfachen, wurden ihnen die Abkürzungen für die bedeutendsten deutschen Gerichte genannt. Die juristischen Kommentare veranschaulichte Frau Hohmann-Fricke als „Enzyklopädien“ der Rechtswissenschaft. Die Relevanz von Zeitschriftenaufsätzen für aktuelle Fragestellungen wurde anhand von Beiträgen mit Bezug zu Facharbeitsthemen der Schüler*innen veranschaulicht, z.B. „Das Recht der Energiewende“, „Turbulenzen um eine heranrückende Windenergieanlage“ „Klimaschutz und Grundrechte“, „Emissionshandel“, „Demokratie und Klimawandel“.

Der nächste Abschnitt widmete sich den Datenbankangeboten der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (SUB). Einleitend erläuterte Frau Hohmann-Fricke die sog. CRAAP-Methode zur Bewertung von (Internet-)Quellen. Die Abkürzung CRAAP steht für Currency (Aktualität der Quelle), Relevance (Relevanz der Quelle), Authority (Sachkunde des Autors), Accuray (Fakten, Quellenbelege, Schlüssigkeit) sowie Purpose (Zweck der Quelle). Dann stellte Frau Hohmann-Fricke das Datenbank-Informationssystem (DBIS) vor, eine Sammlung wissenschaftlicher Datenbanken aller Fachgebiete, und erläuterte, wie sich die Schüler*innen mithilfe dieses Angebotes schnell einen Überblick über relevante Aspekte ihrer Facharbeitsthemen verschaffen können, z.B. über ein „Lieferkettengesetz“. Auf diese Weise lernten die Schüler*innen auch die wichtigen juristischen Datenbanken beck-online und juris kennen.

Der letzte Abschnitt drehte sich ganz um die Frage, wie „juristisch“ richtig zitiert wird. Es wurde noch einmal der Unterschied zwischen direkten und indirekten Zitaten sowie zwischen Primär- und Sekundärquellen thematisiert. Sodann erläuterte Frau Hohmann-Fricke, welche Einzelangaben ein Literaturbeleg enthalten muss. Anschließend wurde die Kurzbeleg-Methode in Fußnoten erklärt, die in Verbindung mit einem Literaturverzeichnis verwendet werden kann. In diesem Kontext ging Frau Hohmann-Fricke auch auf den Inhalt eines Literaturverzeichnisses ein. Abschließend wurde detailliert die Zitation der verschiedenen juristischen Quellen vom Beginn des Kurses besprochen. Auch erfuhren die Schüler*innen, wie Gesetze im Text der eigenen Arbeit darzustellen sind und wie Paragraphenketten aussehen. Nachdem einige Beispiele durchgespielt wurden, erhielten die Schüler*innen noch ein Hinweisblatt zum juristischen Zitieren.

Können wir Klimaschutz vor Gerichten erstreiten?

Im Dezember fanden weitere juristische Unterrichtsstunden in unserem Our Common Future-Projekt statt. Genau wie im November mussten auch diese als Videokonferenzen stattfinden. Wir trafen uns also drei Mal per Zoom statt face-to-face.

Die erste Videokonferenz begann mit Wiederholungsfragen zur letzten Einheit, um das bereits Erlernte in Erinnerung zu rufen. Anschließend wurden anhand eines fiktiven Falles die einzelnen juristischen Auslegungsmethoden trainiert, die dazu dienen, den Aussagegehalt einer Norm zu ermitteln. Im Liebesgrund-Park in Hildesheim wird eine neue Statue enthüllt: ein alter Militär-Panzer, der, mit Blumen und Friedenszeichen behängt, als Friedenssymbol dienen und zu mehr Umweltschutz mahnen soll. Der Panzer an sich besitzt noch alle Teile (wie zum Beispiel den Motor), ist aber fest im Boden verankert und daher unbeweglich. In einer Satzung der Stadt Hildesheim ist jedoch geregelt, dass im Park sämtliche motorisierte Fahrzeuge verboten sind. Auf dieser Grundlage will Pensionär P den Panzer entfernen lassen. Gelingt ihm dies? Die Schüler*innen zeigten ein gutes Judiz und waren sich im Ergebnis sofort einig: Der Panzer darf bleiben. Aber wie war dies zu begründen? Wie war die Verbotsnorm zu interpretieren? Die Schüler*innen argumentierten mit dem Wortlaut der Regelung, ihrem systematischen Zusammenhang mit anderen Regelungen in der Satzung, der Situation, die zu dem Satzungserlass geführt hatte, und mit dem Sinn und Zweck des Verbots. Anhand dieses Falles verdeutlichte Frau Schwerdtfeger dann auch noch den Unterschied zwischen objektivem Recht und einem subjektiven Recht im Sinne eines Anspruchs: Selbst wenn die Statue gegen die Satzung verstieße, hieße das noch lange nicht, dass jedermann auch ihre Beseitigung verlangen könnte.

Der Fall zur Auslegung diente als Bindeglied zu den Einheiten im November: Denn bereits die Legislative muss sich bewusst machen, wie das von ihr gesetzte Recht später von der Exekutive interpretiert und dann entsprechend angewendet werden soll. Im Streitfall entscheiden die Gerichte, also die Judikative. Diese letzte, nämlich dritte Gewalt, stand nun im Zentrum. In einer einführenden Fragerunde konnten die Schüler*innen ihre Kenntnisse zur Rechtsprechung unter Beweis stellen. Frau Schwerdtfeger veranschaulichte anschließend anhand der relevanten Regelungen des Grundgesetzes die Aufgaben der Rechtsprechung und stellte die verschiedenen deutschen Gerichte sowie ihre „Sitze“, also ihre Standorte, vor. Auch den Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg lernten die Schüler*innen kennen. Für unser Projekt „Können wir Klimaschutz erstreiten?“ von besonderer Bedeutung war erneut die Unterscheidung zwischen objektivem und subjektivem Recht. Denn nicht jede*r kann einfach vor Gericht die Einhaltung des Rechts verlangen. Das gilt gerade in Bezug auf Allgemeininteressen wie den Umwelt- und Klimaschutz, der jede*n etwas angeht. Dies scheint auf den ersten Blick zwar paradox, aber die Schüler*innen arbeiteten schnell heraus, dass es auch gute Gründe dafür geben kann, dass der Zugang zu Gerichten begrenzt wird. Im Klimaschutzrecht gewinnen daher Menschenrechte eine immer größere Bedeutung. Denn wenn meine eigenen Menschenrechte verletzt werden, muss ich mich dagegen auch gerichtlich zur Wehr setzten können.

Werden durch den Klimawandel also Menschenrechte verletzt? Welche Menschenrechte kommen in Betracht? Wann kann von einer Verletzung gesprochen werden? Wer kann für eine Menschenrechtsverletzung verantwortlich gemacht werden? Welche Gerichte oder anderen Gremien können hierüber entscheiden und unter welchen Bedingungen? Was für eine Entscheidung kann dabei ganz konkret herauskommen? All diesen Fragen widmeten sich die Schüler*innen in der zweiten Zoom-Sitzung im Dezember in einer Gruppenarbeit zu aktuellen „Klimaklagen“. Frau Schwerdtfeger stellte zunächst exemplarisch die Individualbeschwerde von sechs jungen Portugies*innen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gegen die Mitgliedstaaten der EU, Norwegen, Russland, die Schweiz, die Türkei, die Ukraine und das Vereinigte Königreich vor (Youth for Climate Justice v. Austria et al.). Die Kinder und Jugendlichen wollen unter dem Eindruck der verheerenden portugiesischen Waldbrände des Sommers 2018 erreichen, dass diese Staaten effektivere Klimaschutzmaßnahmen ergreifen.

Die Schüler*innen wurden dann in drei verschiedene Gruppen und Breakout-Räume eingeteilt. Jede Gruppe hatte die Aufgabe, eine „Klimaklage“ aufzuarbeiten, um diese anschließend den Mitschüler*innen vorzustellen. Eine Gruppe erschloss sich die Verfassungsbeschwerde von deutschen Jugendlichen um die Klimaaktivistin Luisa Neubauer gegen die Bundesregierung, in der die Verfassungswidrigkeit des (aus Sicht der Beschwerdeführer*innen unzureichenden) Bundesklimaschutzgesetzes geltend gemacht wird. Außerdem wurde die Beschwerde von Greta Thunberg und fünfzehn weiteren Kindern und Jugendlichen aus zwölf Staaten vor dem UN-Kinderrechtsausschuss gegen Argentinien, Brasilien, Deutschland, Frankreich und die Türkei analysiert. Die Kinder sehen durch den Klimawandel ihre in der UN-Kinderrechtskonvention garantierten Kinderrechte verletzt. Des Weiteren ging es um den Fall von Ioane Teitiota aus Kiribati, dessen Asylantrag von Neuseeland abgelehnt worden war. Er berief sich vor dem UN-Menschenrechtsausschuss darauf, dass der steigende Meeresspiegel sein Leben auf dem Inselstaat Kiribati unmöglich mache. Eine weitere Gruppe nahm schließlich die Klage von Saùl Luciano Lliuya gegen RWE unter die Lupe, die vor dem OLG Hamm anhängig ist. Der peruanische Bauer verlangt von RWE (in Orientierung an den Emissionen von RWE) die Übernahme von 0,47% der Kosten für Schutzmaßnahmen für sein Haus. Diesem droht aus einem über seinem Grundstück gelegenen Gletschersee eine Flutwelle. Bei der Bearbeitung der Fälle wurden die Schüler*innen von unseren Projekt-Hilfskräften Jakob Becker und Nils Schlüter unterstützt. Ihre Ergebnisse präsentierten sie anschließend ihren Mitschüler*innen.

Zu Beginn der dritten Unterrichtsstunde stellte Frau Schwerdtfeger den Schüler*innen als erfolgreiches Beispiel noch die Klimaklage im niederländischen Fall Urgenda vor, in dem die niederländische Regierung gerichtlich zur Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 25% bis 2020 im Vergleich zu 1990 verpflichtet wurde. Anschließend erhielten die Schüler*innen eine Einführung in die Systematik der deutschen Grundrechte. Gemeinsam konnten sie den Großteil der im Grundgesetz garantierten Grundrechte selbst zusammentragen. Dann stellte ihnen Frau Schwerdtfeger den dreigliedrigen Aufbau einer Grundrechtsprüfung vor: ihren Schutzbereich, denkbare (staatliche) Eingriffe und Rechtfertigungsmöglichkeiten. Zur Veranschaulichung dienten verschiedene Beispiele. Anhand einer Masken- und Abstandspflicht bei Versammlungen während der Corona-Krise konnten die Schüler*innen diesen Dreischritt selbst nachvollziehen. 

Energiespeicher

Batterien und Akkus – was befindet sich eigentlich im Gehäuse? Und wie funktionieren diese mobilen Energiespeicher? Diesen Fragen wollen wir heute auf den Grund gehen.

Wer setzt eigentlich Klimaschutzrecht?

Die rechtwissenschaftlichen Fragen des Klimaschutzes sollen anhand der drei Staatsgewalten veranschaulicht werden: Gesetzgebung (Judikative), vollziehende Gewalt (Exekutive), Rechtsprechung (Judikative).

Die ersten juristischen Unterrichtseinheiten fanden Anfang November statt. Angesichts der steigenden Coronazahlen mussten wir die eigentlich geplante Blockveranstaltung im Andreanum leider durch zwei Videokonferenzen ersetzen.

In der ersten Videokonferenz haben wir uns zunächst vor dem Hintergrund unseres Projekttitels mit den Fragen auseinandergesetzt, gegenüber wem wir eigentlich Klimaschutz erstreiten können und wer eine besondere Verantwortung für den Klimaschutz trägt. Darauf aufbauend haben wir die Rechtsetzung zum Umwelt- und Klimaschutz in den Blick genommen. Aufgrund der globalen Dimension des Klimawandels und der damit besonderen Bedeutung von internationalen Klimaschutzbemühungen gab Frau Prof. Dr. Schwerdtfeger zunächst einen Überblick über die wichtigsten internationalen Dokumente und völkerrechtlichen Verträge zum Umwelt- und Klimaschutzrecht und ihre Bedeutung. Anschließend haben wir Beispiele aus dem Klimaschutzrecht kennengelernt, das auf EU-, Bundes-, Landes- und Kommunalebene gesetzt wurde bzw. werden soll. Zum Abschluss haben wir in Breakout-Räumen mit der Unterstützung der studentischen Projekt-Hilfskräfte Elisabeth Langehaneberg und Jakob Becker in mehreren Gruppen verschiedene Regelungen des Umwelt- und Klimaschutzrechts anhand der Normtexte den verschiedenen Ebenen zugeordnet.

Die zweite Videokonferenz begann mit Gruppenarbeiten zum möglichen Ablauf eines Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene in Breakout-Räumen. Anhand der einschlägigen Normtexte des Grundgesetzes sowie von Bildern haben wir, begleitet von Elisabeth Langehaneberg und Jakob Becker, verschiedene Wege eines Gesetzes durch das Gesetzgebungsverfahren „zusammengepuzzelt“ und anschließend den anderen Gruppen erklärt. Nach einer kurzen Zusammenfassung rückte die Exekutive in den Mittelpunkt der Veranstaltung. Als Beispiel diente hier das Genehmigungsverfahren für eine Windkraftanlage.  Wir diskutierten zunächst gemeinsam die verschiedenen Interessen, die beim Bau einer Windkraftanlage aufeinanderprallen. Anschließend skizzierte Frau Schwerdtfeger den Ablauf eines Genehmigungsverfahrens für eine Windkraftanlage als Beispiel für ein Verwaltungsverfahren und verdeutlichte, in welchen Stadien die unterschiedlichen Interessen in das Verfahren Eingang finden können.

Weniger Kunststoff ist Meer!

Dreiviertel des Mülls im Meer besteht aus Kunststoffen: Durchschnittlich 13.000 Kunststoffartikel treiben mittlerweile auf jedem Quadratkilometer Meeresoberfläche. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs: Etwa 70% der Plastikpartikel sinken aufgrund ihrer höheren Dichte ins Tiefenwasser – dieser Müll ist für uns meist gar nicht sichtbar. Da der Abbau der Kunststoffe mehrere Jahrhunderte dauert sind die Folgen gravierend: Vor allem Verpackungsmaterialien aus Fischerei sowie Schifffahrt wie Netzreste oder Taue sind für den Tod von jährlich Tausenden Vögeln und Meereslebewesen verantwortlich.

Wir haben heute verschiedene Kunststoffe auf ihre Dichte hin untersucht, und uns so experimentell das Schwimm-Sink-Verfahren zum Kunststoffrecycling erschlossen.

In einem weiteren Versuch haben wir Mikropastik aus Duschgel isoliert. Diese kleinen Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 5 mm können von den meisten Kläranlagen nicht aus dem Abwasser entfernt werden.

Beim Waschen von Fleece-Kleidung gelangt ebenfalls Mikroplastik ins Abwasser: Mit dem Binokular konnten wir die freigesetzten Partikel näher betrachten.

Aus Milch und Essig haben wir einen einfachen biologisch abbaubaren Kunststoff hergestellt: Galalith. Bereits im 16. Jahrhundert wurde ein erstes Rezept für einen solchen Casein-Kunststoff niedergeschrieben. Chemisch gesehen handelt es sich um eine Polykondensation von Aminosäuren, die durch die Essigsäure ausgelöst wird. Ende des 19. Jahrhunderts wurde Galalith entwickelt und zur industriellen Reife gebracht: Knöpfe und Besteckgriffe, Kämme und Leitungsisolierungen wurden aus dem Casein-Kunststoff gefertigt.

Es geht los!

Für unser Seminarfach „Können wir Klimaschutz erstreiten“ musste ein Logo her! Hier war Kreativität gefragt, denn schließlich sollten die Naturwissenschaften ebenso wie die Rechtswissenschaften darin erkennbar sein. Die Erdkugel und das Kohlenstoffdioxid in zwei Waagschalen als mögliche Symbole eines Logos haben wir ebenso wie alle weiteren Vorschläge diskutiert. Letztlich haben wir uns für die Idee von Luisa und Anne entschieden: Das §-Symbol der Juristen, das nach außen hin grüne Blätter bilden sollte. Lasse hat die Idee anschließend am PC umgesetzt und verschiedene Versionen des Logos erstellt. Einige unserer Ergebnisse, das Gewinner-Logo findet sich ganz unten: