Die rechtwissenschaftlichen Fragen des Klimaschutzes sollen anhand der drei Staatsgewalten veranschaulicht werden: Gesetzgebung (Judikative), vollziehende Gewalt (Exekutive), Rechtsprechung (Judikative).
Die ersten juristischen Unterrichtseinheiten fanden Anfang November statt. Angesichts der steigenden Coronazahlen mussten wir die eigentlich geplante Blockveranstaltung im Andreanum leider durch zwei Videokonferenzen ersetzen.
In der ersten Videokonferenz haben wir uns zunächst vor dem Hintergrund unseres Projekttitels mit den Fragen auseinandergesetzt, gegenüber wem wir eigentlich Klimaschutz erstreiten können und wer eine besondere Verantwortung für den Klimaschutz trägt. Darauf aufbauend haben wir die Rechtsetzung zum Umwelt- und Klimaschutz in den Blick genommen. Aufgrund der globalen Dimension des Klimawandels und der damit besonderen Bedeutung von internationalen Klimaschutzbemühungen gab Frau Prof. Dr. Schwerdtfeger zunächst einen Überblick über die wichtigsten internationalen Dokumente und völkerrechtlichen Verträge zum Umwelt- und Klimaschutzrecht und ihre Bedeutung. Anschließend haben wir Beispiele aus dem Klimaschutzrecht kennengelernt, das auf EU-, Bundes-, Landes- und Kommunalebene gesetzt wurde bzw. werden soll. Zum Abschluss haben wir in Breakout-Räumen mit der Unterstützung der studentischen Projekt-Hilfskräfte Elisabeth Langehaneberg und Jakob Becker in mehreren Gruppen verschiedene Regelungen des Umwelt- und Klimaschutzrechts anhand der Normtexte den verschiedenen Ebenen zugeordnet.
Die zweite Videokonferenz begann mit Gruppenarbeiten zum möglichen Ablauf eines Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene in Breakout-Räumen. Anhand der einschlägigen Normtexte des Grundgesetzes sowie von Bildern haben wir, begleitet von Elisabeth Langehaneberg und Jakob Becker, verschiedene Wege eines Gesetzes durch das Gesetzgebungsverfahren „zusammengepuzzelt“ und anschließend den anderen Gruppen erklärt. Nach einer kurzen Zusammenfassung rückte die Exekutive in den Mittelpunkt der Veranstaltung. Als Beispiel diente hier das Genehmigungsverfahren für eine Windkraftanlage. Wir diskutierten zunächst gemeinsam die verschiedenen Interessen, die beim Bau einer Windkraftanlage aufeinanderprallen. Anschließend skizzierte Frau Schwerdtfeger den Ablauf eines Genehmigungsverfahrens für eine Windkraftanlage als Beispiel für ein Verwaltungsverfahren und verdeutlichte, in welchen Stadien die unterschiedlichen Interessen in das Verfahren Eingang finden können.